
Entsorgung
radioaktiver Abfälle
Worum
geht es?
Die Materialien, welche nicht über die Freigabe entsorgt werden können, müssen entsprechend endlagergerecht verpackt werden.
Dabei müssen die geltenden Regelwerke, die Endlagerungsbedingungen und ebenfalls die für die entsprechenden Behälter geltenden Grenzwerte eingehalten werden.
Dieser Prozess ist iterativ, welcher bereits lange vor dem ersten Schnitt beginnt und erst mit dem Verschrauben des Behälters bzw. der Übergabe der Dokumentation endet.
... im Detail:
- Erstellung und Bewertung von radiologischen Planungsunterlagen (Aktivierungsrechnungen, Probenahmepläne und Dosisleistungsmesskampagnen)
- Auswertung von Beprobungs- und Messergebnissen, Ermittlung von Nuklidvektoren
- Radiologische Begleitung der Schnitt- und Verpackungsplanung (Behälterauswahl, Planung von endlagerfähigen Gebinden)
- Erstellung von Ablaufplänen
- Strahlenschutztechnische Auslegung der Zerlege- und Verpackungsplätze
- Strahlenschutztechnische Berechnungen/Abschirmrechnungen (z. B. für IWRS II-Planungen)
- Erstellung von Unterlagen für die Kampagnenanmeldung bei der BGE
- Erstellung von Antragsunterlagen im aufsichtlichen Verfahren
- Erstellung von Unterlagen zur Abfallgebinde-Dokumentation für Zwischen- und Endlager mit Bestimmung der zu deklarierenden Gebindeaktivitätswerte und stofflicher Beschreibung
- Entsorgungskonzepte
Kontakt
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