Symbolbild Nuklidanalyse

Freigabe

Worum
geht es?

Stoffe und Gegenstände aus Kontrollbereichen von kerntechnischen Anlagen gelten im rechtlichen Sinne als radioaktiv, unabhängig von der tatsächlich getragenen Aktivität.

Über den Prozess der Freigabe wird sichergestellt, dass strenge Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden und nur Stoffe aus der Strahlenschutzüberwachung entlassen werden, die bzgl. Strahlenbelastung völlig unbedenklich sind. Daher ist der Freigabeprozess sehr komplex und detailreich. Es kommt speziell qualifizierte Messtechnik zum Einsatz und es wird eine umfassende radiologische Charakterisierung durchgeführt.

Die Freigabe muss für alle großen Stoffströme und damit für ca. 95 % der zu entsorgenden Gesamtmasse eines Kernkraftwerks durchgeführt werden.

... im Detail:

  • Freigabeverfahren gemäß Teil II Kap. 3 StrlSchV: Erstellung
    von Freigabekonzepten, Verfahrensanweisungen sowie von Ablaufplänen
  • Erstellung zugehöriger Berichte und Studien, u. a.: Nuklidvektorkonzepte,
    Mess- und Beprobungsprogramme, Vergleichbarkeit von Freigabeverfahren
    (relevant für die externe Freigabe)
  • relevante Unterlagen für die Qualifizierung des Messverfahrens
    im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren (berücksichtigend § 90 StrlSchV und
    DIN 25457-Reihe, Stand 05/2024), u. a.:
    • Messanweisung/Administrationsanweisung
    • Anweisung zur Inbetriebsetzung und Wiederkehrenden Prüfung
    • Technischer Bericht für die Festlegung der Randbedingungen gemäß
    DIN ISO 11929
  • Qualitätssicherung von Unterlagen zur Einhaltung und Widerspruchsfreiheit des Verfahrens (unter Berücksichtigung, z. B. des zugehörigen Freigabebescheids, Stellungnahmen, etc.)
  • Teilnahme an Fachgesprächen mit den verschiedenen Behörden (u. a. MEKUN, SenUMVK) und Gutachtern (u.a. TÜV Rheinland, TÜV Nord)
  • Gestaltung von Herausgabeverfahren
  • Analyse der radiologischen Vorbelastung von Bodenflächen
    kerntechnischer Anlagen

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