Symbolbild Rechtstext Stillegung einer Anlage

Genehmigungen
und BHB

Worum
geht es?

Bau, Betrieb, Stilllegung, Abbau sowie Einschluss einer kerntechnischen Anlage unterliegen unzähligen atom- und strahlenschutzrechtlichen, aber auch konventionellen Anforderungen aus gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen.

Diese Prozesse bedürfen der Genehmigung und werden aufsichtlich begleitet.

Zur Erwirkung dieser erforderlichen Genehmigungen, der Zustimmungen aber auch für eigenverantwortliche Prozesse, sind neben diversen, zu erbringenden Nachweisen und Konzepten, zur Einhaltung der Anforderungen innerbetrieblicher Regelwerke, wie bspw. Betriebshandbücher, Prüfhandbücher und Anweisungen zu erstellen und aktuell zu halten.

... im Detail:

  • Führung und Begleitung von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren: Erstellung von Antragsunterlagen/ begleitender technischer Dokumente (Sicherheitsberichte u. a.)
  • Teilnahme an Fachgesprächen mit den zuständigen Behörden
  • Erstellung und Erarbeitung von Betriebs- und Prüfhandbüchern für kerntechnische Anlagen
  • Anpassung von Betriebshandbüchern auf den Restbetrieb (RBHB), z. B. Anpassung Strahlenschutzordnung und Implementierung Reststoff- und Abfallordnung inclusive zugehöriger Anweisungen
  • Erstellung der Betriebshandbücher für die Standortabfalllager z. B. BeHa, LasmA, LarA
  • Anlagen-, System- und Komponentenbeschreibungen sowie Spezifikationen kerntechnischer Anlagen

Kontakt

DSR Ingenieurgesellschaft mbH
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